Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes hilft da, wo Menschen notwendige Hilfen, die sie wegen Krankheit oder Behinderung benötigen – noch – nicht vorfinden oder krankheitsbedingt nicht nutzen können.
Er kümmert sich darum,
- psychisch kranken Menschen die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zugänglich zu machen, Angebote für Betroffene so zu gestalten, dass sie trotz Krankheit oder Behinderung soweit als möglich am Leben in der Gemeinde und in ihrem gewohnten Umfeld teilnehmen zu können und
- bei Konflikten zwischen den Betroffenen und seinem persönlichen Umfeld oder der Öffentlichkeit einen Ausgleich der Interessen herbeizuführen, der sowohl dem Schutz des Betroffenen als auch den Belangen sonstiger Beteiligten Rechnung trägt.